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Samtgemeinderat fasst Beschlüsse

Zuschüsse genehmigt

22.09.2015


Sittensen (mey). Einvernehmlich ergingen bei der jüngsten Sitzung des Rates der Samtgemeinde Sittensen Beschlüsse über Zuschussanträge und Flächennutzungsplanänderungen. So wurde der Antrag der Gemeinde Lengenbostel auf einen Zuschuss über 80.000 Euro für den Neubau eines kombinierten Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses in Freetz positiv beschieden.


Wie der Lengenbosteler Bürgermeister und Samtgemeinderatsvorsitzender Dieter Jungemann erläuterte, entspricht die Fahrzeugbox der Feuerwehr nicht mehr der Norm. Ein Umbau sei nicht wirtschaftlich. Ein Neubau auf dem vorhandenen Grundstück komme auch nicht in Frage, da in unmittelbarer Nähe kein Feuerwehrübungsplatz vorgehalten werden könne. Insofern werde im Außenbereich des Ortes neu gebaut, dafür müsse jedoch ein Planverfahren angeschoben werden. Auch dem Antrag auf eine jährliche Bezuschussung der laufenden Unterhaltungskosten für die Feuerwehrbox wurde einhellig entsprochen.

Bereits im Juni hatte der Samtgemeinderat beschlossen, dem TuS Klein Meckelsen für den kompletten Neubau der abgängigen, 35 Jahre alten Weitsprunganlage auf dem Sportplatz in Klein Meckelsen einen Zuschuss von rund 7.186 Euro zu gewähren. Nun liegt ein Erhöhungsantrag vor, da sich die Architektenleistung geändert hat und so die Gesamtkosten der Baumaßnahme neu berechnet werden mussten. Grund: Eine mündliche Bauvoranfrage hatte ergeben, dass die alte Weitsprunganlage nicht ordnungsgemäß genehmigt war und daher ein neuer Bauantrag eingereicht werden musste.


Die Summe der beantragten Zuwendungserhöhung beläuft sich auf 1.458 Euro. „Ich tue mich schwer damit, dem zuzustimmen. Das machen wir eigentlich nicht. Sonst kommen nachher auch andere Vereine und stellen einen neuen Antrag, nachdem die tatsächlichen Kosten abgerechnet sind“, befand Johann Burfeind (CDU). „Grundsätzlich geht das auch nicht, dass einmal gestellte Anträge neu beschieden werden“, bekräftigte Samtgemeindebürgermeister Stefan Tiemann. Es handele sich dabei um eine Ausnahme, weil noch nicht mit der Maßnahme begonnen worden sei. „Das soll auch nicht zur Gewohnheit werden, Erhöhungsanträge nachzureichen“, betonte er.


Da die Gemeinde Hamersen keine eigenen Grundstücke zur Wohnbebauung im Dorf vorhalten kann, ist die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Bereich „Hamersbruch“ vorgesehen, das ausschließlich der Eigenentwicklung dient. Die Erschließung soll in zwei Abschnitten erfolgen.


Einmütig wurde die öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Mehr Informationen über den Börde-Ort sind im Internet auf der Homepage zu finden.

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